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   BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B   

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BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B (https://dejure.org/1999,10123)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B (https://dejure.org/1999,10123)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - B 11 AL 107/99 B (https://dejure.org/1999,10123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine hinreichende Darlegung der Zulassungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2, § 124 Abs. 2
    Folgen des Einverständnisses zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B
    Den Antrag der Klägerin, die Beklagte zur sofortigen Rückzahlung bereits entrichteter Erstattungsbeträge nebst Zinsen zu verurteilen, hat das LSG ebenfalls für unbegründet angesehen, da der Ersetzungsbescheid vom 8. Juni 1998 auch hinsichtlich der Gesamtsumme rechtmäßig sei und für die Zeit bis zum Erlaß dieses Bescheides unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Zinsen nicht gefordert werden könnten (BSGE 76, 233, 235 ff) [BSG 10.08.1995 - 11 RAr 91/94].

    Diesen Ausführungen komme im Hinblick auf die Entscheidung des BSG vom 10. August 1995 - 11 RAr 91/94 - ebenso grundsätzliche Bedeutung zu wie den Ausführungen zu § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG, die mit der einschlägigen Verwaltungspraxis der Arbeitsverwaltung (DBl-Runderlaß 11/93) sowie mit arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung nicht zu vereinbaren seien.

    Schließlich ist nicht dargetan, weshalb der Rechtssache nach dem in BSGE 76, 233 [BSG 10.08.1995 - 11 RAr 91/94] = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1 veröffentlichten Urteil des Senats grundsätzliche Bedeutung wegen der Frage zukommt, ob Anspruch auf Zinsen besteht, wenn ein - rechtswidriger - Erstattungsbescheid vollzogen ist.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B
    Das LSG sei von den Urteilen des BSG vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 103/96 und 11 RAr 61/97 - sowie vom 18. September 1997 - 11 RAr 7/96 - bzw des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - abgewichen; die angefochtene Entscheidung beruhe auf diesen Divergenzen.

    Nichts anderes gilt, soweit die Klägerin geltend macht, die Ausführungen des LSG, es sei allein die Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses dafür maßgebend, ob die Erstattungspflicht eintrete, stehe zu Ausführungen auf Bl 61 des Urteils des BVerfG vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/97 (BVerfGE 81, 156, 198 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1 S 13) im Widerspruch, nach denen die Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, an der der Arbeitgeber beteiligt sei, keinen hinreichenden Grund für die ihn treffende Verpflichtung zur Erstattung des Alg bilde.

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B
    Das LSG sei von den Urteilen des BSG vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 103/96 und 11 RAr 61/97 - sowie vom 18. September 1997 - 11 RAr 7/96 - bzw des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - abgewichen; die angefochtene Entscheidung beruhe auf diesen Divergenzen.

    Die Klägerin hat indes weder in bezug auf die von ihr vor Erlaß der vom LSG nicht beanstandeten Erstattungsbescheide vom 11. Dezember 1996, 27. Januar und 21. Oktober 1997 vermißten Anhörungen noch in bezug auf die Ermittlungspflicht der Beklagten bzw der Gerichte, ob der Arbeitslose die Voraussetzungen für eine andere, den Anspruch auf Alg verdrängende Sozialleistung erfüllt, aufgezeigt, inwiefern das LSG andere Maßstäbe als der erkennende Senat in den Urteilen vom 17. Dezember 1997 (BSGE 81, 259, 261 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5; SozR 3-4100 § 128 Nr. 4) und vom 18. September 1997 (SozR 3-4100 § 128 Nr. 2) entwickelt haben könnte.

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 103/96

    Feststellung der Erstattungspflicht nach § 128 AFG durch Grundlagenbescheid

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B
    Das LSG sei von den Urteilen des BSG vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 103/96 und 11 RAr 61/97 - sowie vom 18. September 1997 - 11 RAr 7/96 - bzw des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - abgewichen; die angefochtene Entscheidung beruhe auf diesen Divergenzen.

    Die Klägerin hat indes weder in bezug auf die von ihr vor Erlaß der vom LSG nicht beanstandeten Erstattungsbescheide vom 11. Dezember 1996, 27. Januar und 21. Oktober 1997 vermißten Anhörungen noch in bezug auf die Ermittlungspflicht der Beklagten bzw der Gerichte, ob der Arbeitslose die Voraussetzungen für eine andere, den Anspruch auf Alg verdrängende Sozialleistung erfüllt, aufgezeigt, inwiefern das LSG andere Maßstäbe als der erkennende Senat in den Urteilen vom 17. Dezember 1997 (BSGE 81, 259, 261 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5; SozR 3-4100 § 128 Nr. 4) und vom 18. September 1997 (SozR 3-4100 § 128 Nr. 2) entwickelt haben könnte.

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 7/96

    Befreiungstatbestand des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AFG beim Ende des

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B
    Das LSG sei von den Urteilen des BSG vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 103/96 und 11 RAr 61/97 - sowie vom 18. September 1997 - 11 RAr 7/96 - bzw des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - abgewichen; die angefochtene Entscheidung beruhe auf diesen Divergenzen.

    Die Klägerin hat indes weder in bezug auf die von ihr vor Erlaß der vom LSG nicht beanstandeten Erstattungsbescheide vom 11. Dezember 1996, 27. Januar und 21. Oktober 1997 vermißten Anhörungen noch in bezug auf die Ermittlungspflicht der Beklagten bzw der Gerichte, ob der Arbeitslose die Voraussetzungen für eine andere, den Anspruch auf Alg verdrängende Sozialleistung erfüllt, aufgezeigt, inwiefern das LSG andere Maßstäbe als der erkennende Senat in den Urteilen vom 17. Dezember 1997 (BSGE 81, 259, 261 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5; SozR 3-4100 § 128 Nr. 4) und vom 18. September 1997 (SozR 3-4100 § 128 Nr. 2) entwickelt haben könnte.

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B
    In diesem Sinne ist die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre und ihre Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falles darzulegen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nrn 7, 13 und 65; BVerwG NJW 1993, 2825 f).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B
    Damit hat die Klägerin dem LSG gegenüber sinngemäß zum Ausdruck gebracht, daß sich etwa zuvor gestellte Beweisanträge erledigt haben und daß das Gericht ohne weitere Sachaufklärung entscheiden kann (vgl Beschluß des BSG vom 1. September 1999 - B 9 V 42/99 B - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 107/99 B
    Die Klägerin hat eine Verletzung des § 124 SGG bezeichnet, auf der die angefochtene Entscheidung beruhen kann (vgl BSGE 53, 83, 84 = SozR 1500 § 124 Nr. 7).
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